Passive Mitgliedschaft (Fördermitglied)Passive Mitgliedschaft (Fördermitglied)

Fördermitgliedschaft

Durch Eure Fördermitgliedschaft könnt ihr Menschen in Not massgeblich unterstützen. Und wie das in Gemeinschaften so üblich ist, erhalten auch ihr Unterstützung durch unsere Gemeinschaft wenn ihr in Not sind. Wie alle aktiven Mitglieder, erhalten auch ihr:

  • Auslandsrückholdienst
    Durch die verschiedensten Umstände kann ein Krankenhausaufenthalt notwendig werden. Wir transportieren Euch von jedem Ort der Welt bei medizinischer Notwendigkeit in ein Heimatkrankenhaus.
  • Inlandsrückholdienst
    Auch innerhalb Deutschlands transportieren wir Euch von jedem Ort aus in Ihr Wunschkrankenhaus in der Nähe Eures Wohnorts.
  • Menschen im Blickpunkt
    So lautet der Name unseres Mitglieder-Magazins, das vier Mal jährlich erscheint und Euch über die Rot-Kreuz-Arbeit und damit auch über die Verwendung Eurer Fördermitgliedsbeiträge informiert.

Eure Spende

Gerne könnt ihr uns eine Spende auf folgendes Konto zu Gute kommen lassen:

Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg
IBAN: DE77 7025 0150 0009 3090 14
BIC: BYLADEM1KMS

Eure Zuwendung (Spende) an die BRK Bereitschaft Maxvorstadt ist als Sonderausgabe steuerlich abzugsfähig. Hier einige Informationen zu Eurer Zuwendungsbestätigung (Spendenquittung) und wie ihr uns helfen können, Verwaltungskosten zu sparen:

  • Für Spenden unter €200 benötigt ihr keine spezielle Bescheinigung, die Finanzämter akzeptieren Euren Bankbeleg als Quittung. Uns hilft das Versandkosten zu sparen und so haben wir mehr Geld für die Hilfe zur Verfügung. Auf Anfrage stellen wir Euch aber gerne eine Bescheinigung aus.
  • Für Spenden von €200 und darüber erhaltet ihr automatisch eine Bescheinigung, sofern uns alle notwendigen Informationen wie Name und Adresse im Verwendungszwecke übermittelt wurden.
  • Wenn ihr keine Zuwendungsbestätigung benötigen, hinterlegt ihr einfach keine postalische Adresse im Verwendungszweck. Jedoch freuen wir uns über eine e-mail Adresse um Euch auf diesem Weg Danke zu sagen für Ihre Hilfe!

Spenden und Fördermitgliedsbeiträge sind Zuwendungen gem. § 10 des Einkommensteuergesetzes an inländische juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Dienststellen. Sie werden zur Förderung der satzungsgemäßen Zwecke des BRK (Förderung der freien Wohlfahrtspflege) im Sinne der Anlage 1 zu § 48 EStDV Abschnitt A Nr. 6 verwendet.